Zu einer Geldstrafe von 900 Euro hat das Landgericht München den bayerischen Rastafari und Liedermacher Hans Söllner verurteilt. Söllner hatte im Lied „Mei Angst“ seiner Reggae-Band Bayaman`Sissdem den bayrischen Innenminister Günther Beckstein in Nazinähe gerückt:
„Friara hams Hitler ghoaßn, Himmler / wiasst's es no, ha / heit hoaßns Beckstein, Haider / friara warn's de Juden, heit de Türken / des kimmt se ois aufs selbe raus / Ihr schürt's den Hass von Millionen / ihr suachts für eire Fehler Leut / de ma verhoazn ko wia damals / und koana merkt, was ihr da treibts.“Söllner nahm damit Bezug auf den „Fall Mehmet“, der auch in der
Verhandlung 
zur Sprache kam (weiterer
SZ-Artikel 
als Scan bei Trikont). Beckstein habe für Wahlkampfzwecke einen Sündenbock zum öffentlichen Exempelstatuieren gesucht, so wie damals… Ende der Kunstfreiheit erreicht, befand Richterin Jutta Zeilinger. Ende auch des Instanzenwegs für Söllner, der nicht in Berufung gehen will. Bereits 2003 war Söllner zu einer Geldstrafe verurteilt, im Berufungsverfahren aber freigesprochen worden. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.
Für Söllner endete das Verfahren, gemessen an früheren Erfahrungen mit Justitia, trotz Verurteilung vergleichsweise kostengünstig. Der Liedermacher fühlt sich schon lange von der bayerischen Polizei
gefickt 
und hat dies bereits mehrfach
öffentlich 
und
offenbar strafwürdig 
mitgeteilt. Auch Beckstein fand sich nicht zum ersten Mal von Söllner beleidigt. Bereits 1998 mochte er seine Herkunft nicht auf die Verdauung eines „großen schwarzen Vogels“ zurückführen lassen. Ein aus diesen Fällen resultierendes Beleidigungsverfahren führte 2001 zu einer Geldstrafe von 90.000 DM, einem laut
Wikipedia 
in Deutschland bis dahin nie gekannten Höchstpreis für Beleidigungen.