Deutsche Richter

Von einer Vertrauenskrise der Justiz kann in Wahrheit keine Rede mehr sein. Eine Krise ist jener ungewisse Zustand, in dem sich etwas entscheiden soll: Tod oder Leben – Ja oder Nein. Die deutsche Arbeiterschaft hat entschieden: Nein.
Abgesehen davon, dass es keinen unpolitischen Strafprozess gibt, weil in der Welt überhaupt nichts unpolitisch ist, darf gesagt werden, dass wir eine Rechtsprechung und eine Rechtsfindung bei politischen Tatbeständen nicht haben.
Bei einer administrativen Maßnahme, etwa der Verweigerung einer Schankkonzession, nimmt ein vollsinniger Mensch an, dass die verweigernde Behörde mit der Begründung ihrer Ablehnung einen objektiven Befund festgestellt habe; sie hat nur vom Verfügungsrecht einer verwaltenden Staatsbehörde Gebrauch gemacht. Die Konzessionsverweigerung entehrt den abgewiesenen Schankwirt nicht, sie besagt auch nichts über das tatsächliche Bedürfnis nach Schankstätten. Ein solcher Beschluss ist nichts als eine Maßnahme der Verwaltung, vorgenommen aus Zweckmäßigkeitsgründen. Folgerungen sind nicht daran zu knüpfen – jede Tätigkeit einer Verwaltungsbehörde sagt nur über sie selbst etwas aus.
So, genau so sind die Gerichtsurteile der letzten Jahrzehnte anzusehen, soweit sie sich mit rein politischen Tatbeständen befassen. […]Eine deutsche Justizreform ohne die gesetzliche Aufhebung der heute überhaupt erst vorhandenen Unabsetzbarkeit der Richter ist undenkbar.
Wie sieht denn der Eintritt eines idealistischen, jugendlich in die Zukunft stürmenden Referendars in den Richterstand aus?
Der, der neu eintritt, hat immer unrecht. Das fängt im Eisenbahnkupee an und hört im Berufsstand auf. Die technische Unfertigkeit des Neuen, seine Jugend und vor allem die Tatsache, dass die andern länger da sind als er, setzen ihn zunächst in die schwächere Position. Er muss sich “einarbeiten”, wobei das: “Wir haben das hier immer so gemacht” und “Ich gebe Ihnen die Weisung…” dominierende Rollen spielen. Zunächst also ist er machtlos. Dann wird er vom schleichenden Gift der Routine imprägniert, und wenn er einmal später in eine leitende selbstständige Stellung kommt, ist es meist zu spät. Und lökt er da gegen den Stachel, so ist erfahrungsgemäß seines Bleibens in der Gruppe und im Stand nicht mehr allzulange. Oder aber, er darf bleiben: unter so entwürdigenden, seine Arbeit so erschwerenden Umständen, dass er den ungleichen Kampf aufgibt und quittiert.
Tatsächlich ist bei den Richtern die Auslese, die der Stand erbarmungslos vornimmt, gefährlicher und schlimmer als bei der ihnen gesinnungsverwandten Reichswehr. Es liegt bei beiden der Fall einer klaren Kooption vor: die Gruppe wählt sich hinzu, wer sich dem Gruppengeist anpasst – immer adäquate, niemals heterogene Elemente. Das fängt bei der Justizprüfungskommission an, und mit dem feinen Siebe der Personalreferenten gehts weiter. Das Resultat ist dieser Richterstand.
Der deutsche Richter schaut durch die Brillengläser seiner Klasse: des mittleren und gehobenen Bürgertums. Was sich darüber und darunter bewegt, findet kaum Platz im Richterstand und hat als Opfer und Objekt wenig Aussicht, vor Gericht verstanden zu werden – von Außenseitern sehe ich ab.  […]
Und weil unsereiner im Richterstand nur so vereinzelt vertreten ist, dass meist schon nach wenigen Jahren Assimilation eintritt, so dass der Fortschrittsmann Schultz als Referendar noch angeht, aber schon als Amtsrichter nicht mehr wiederzuerkennen ist: deswegen lehnen wir den Geist dieses Richtertums ab, weil wir, wenn schon demokratisch gedacht werden soll, das volle Recht beanspruchen, auch unsererseits dort vertreten zu sein, wo man “im Namen des Volkes” zu urteilen vorgibt. Das Volk hat aber mit dieser Rechtsprechung nichts zu tun.
Fühlt sich jedoch diese Richterkaste diktatorisch, geht man dem Gedankengang eines Juristen nach, der sich souverän wähnt, weil er seine paar Examina bestanden und die Billigung seiner Kaste gefunden hat, so wäre dann wenigstens eines zu fordern: Diktatur der Besten. Die hätten das Recht, im Interesse des Guten eine Majorität zu tyrannisieren. Wie aber sehen diese Despoten aus?
Man sehe sich diese Richter an, man höre diese Menschen sprechen, und man wird finden, dass ganze Literaturen umsonst geschrieben sind, dass unsre Bäume nicht für sie blühen, unser Gelächter nicht für sie lacht, unsre Tränen nicht für sie fließen. Wir sind so weit von ihnen entfernt, wie ein Planet vom andern, wir haben nichts mit ihnen zu tun. Und wir wollen nichts mit ihnen zu tun haben.
Was unsre Justizreformer, die sich vielfach aus Anwaltskreisen rekrutieren, vorbringen, ist Übersetzung der eigenen Gedankengänge in die fremde Sprache der Richter, ist taktisch schlauer Versuch, den Gott durch Opfer milde zu stimmen, ihm leeise das Schwert schartig zu machen, ihn vom Gebrauch des Donnerkeils abzulenken.  […]

Der Grundfehler des Verhaltens der deutschen Richter liegt in der völlig abwegigen Vorstellung von dem, was sie Strafrecht nennen.
Es gibt kein staatliches Recht des Strafens. Es gibt nur das Recht der Gesellschaft, sich gegen Menschen, die ihre Ordnung gefährden, zu sichern. Alles andere ist Sadismus, Klassenkampf, dummdreiste Anmaßung göttlichen Wesens, tiefste Ungerechtigkeit. […]
Daneben gibt es einige kleine Mittel, Vorschläge, Pillen und Mixturen für jene unheilbare Krankheit.
An kleineren Mitteln seien genannt:
Schutz durch öffentliche Kontrolle. Diese öffentliche Kontrolle ist zurzeit dünn. Zunächst setzt die vom Vorsitzenden ausgeübte “Sitzungspolizei”, die keine Ausschreitung der Gerichtsdiener, wohl aber das leiseste Wackeln eines Zuschauerkopfes bemerkt, jeden Richter in die Lage, sich unbequeme Publizisten vom Hals zu halten. Beschwerden dagegen werden vom Kollegen, also unsachlich erledigt.
Immerhin wäre die Beaufsichtigung der Gerichtsverhandlung durch die Presse recht förderlich, besonders in den kleineren Städten. Es ist eine von den Zeitungen aller Schattierungen fast durchgängig vernachlässigte Pflicht, diese Kontrolle durch eigne gesinnungstüchtige und kenntnisreiche Leute ausführen zu lassen – dazu gehören freilich Männer von Menschenkenntnis, juristischer Vorbildung und mit einer Feder versehen, die ein lesbares Deutsch zu schreiben versteht. So aber benutzen fast alle diese Blätter bis herauf zu den größten Tageszeitungen irgendeine Korrespondenz, die, sachlich nicht immer einwandfrei, eine fade und verlogene politische Neutralität aufweist, und die so keine Möglichkeit der Kritik des öffentlichen richterlichen Verhaltens bietet. Auch hat ein gut Teil der Korrespondenzangestellten das Geschäftsinteresse, es mit den Richtern nicht zu verderben.
Ferner ist als mindeste Abschlagszahlung bei der Reformierung unsres minderwertigen Strafprozessrechtes die Öffentlichkeit des Verfahrens zu fordern. Der hilflose Untersuchungsgefangene ist der schlimmsten Willkür ehrgeiziger Kriminalkommissare und Untersuchungsrichter ausgeliefert, die oft Haft verhängen oder aufheben, ohne dass mehr als Vorwände dazu vorhanden sind, und die alle von dem fressenden Ehrgeiz passionierter Jäger befallen sind, nicht: die Wahrheit zu suchen, sondern: ein Wild zu jagen.

(Kurt Tucholsky, 1927 und 1929, gekürzte Fassung aus “Deutschland, Deutschland über alles – Neubearbeitung 2006)

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