Durch Vermischung von Recherchenberichten, Interviews und spekulativen Meinungen suggerieren die Autoren einen Zusammenhang zwischen Fällen der Produktkopien und einem kuriosen „Cyber-Krieg“ aus China, wodurch sie 800.000 Auslandschinesen als Wirtschaftsspione des chinesischen Staates anschwärzten, obwohl sie in ihrem Artikel zugaben, „Natürlich ist nicht jeder Student, Doktorand oder Gastprofessor ein Informant, vermutlich auch nur eine Minderheit, das Problem ist nur: Die Spionageabwehr weiß nicht, wie viele es doch sind.“ So muss man doch fragen, woher wird dann die von ihnen angegebene gigantische Anzahl von 800.000 der vermeintlichen chinesischen Spitzeln im Ausland hergeleitet?!
Die Berichtserstattung der Pseudospionagefälle verletzt nicht nur die betroffenen chinesischen Praktikanten und Wissenschaftler sondern verstößt auch gegen wichtige rechtsstaatliche Prinzipien. Die Anonymisierung der in diesen Fallbeschreibungen vorkommenden Chinesen führt faktisch zur Pauschalverdächtigung vieler anderer in Deutschland studierenden, ein Praktikum absolvierenden und forschenden Chinesen. Diese unverantwortliche Darstellung führte erwiesenermaßen zu Mobbing gegen diese unschuldigen Menschen.
Zum Beispiel, wurde über eine chinesische Praktikantin in einem Baden-Württembergischen Rüstungsunternehmen berichtet. Ohne klare Darstellung haben die Autoren „sensiblen“ Daten zu „geheimen“ Daten erklärt und die junge Chinesin als chinesische Spionin diffamiert. Das wichtige rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung hat bei diesen „Spiegel“-Autoren keine Geltung mehr gefunden. Zur Verschleierung ihrer tendenziösen Darstellungsmethoden wurde den Lesern verkauft: „auf eine Anzeige verzichtete das betroffene Unternehmen trotzdem, wohl auch aus Scham darüber, dass es die geheimen Daten so schlecht geschützt hatte.“ Liegt hier ein Fall der Verletzung des Legalitätsprinzips oder ein Fall der strafbewährten Tathandlung dieser „Spiegel“-Autoren wegen falscher Verdächtigung nach § 164 des Strafgesetzbuches vor?! Das Legalitätsprinzip sagt, dass die Strafverfolgungsbehörde im Falle des hinreichenden Tatverdachts von sich aus die Ermittlung trotz der „Scham“ des betroffenen Unternehmen durchführen muss, und im Falle eindeutiger Beweislage die öffentliche Anklage mit einer Verurteilung beendet werden muss.
Noch nebulöser wird ein anderer vermeintlicher chinesischer Spionagefall im Baden-Württemberg. Mit wenigen Sätzen haben diese „Spiegel“-Autoren bereits aus dem Fleiß des chinesischen Praktikanten und seiner Bemühung an den Gesprächen seiner Kollegen teilzunehmen ein schwerwiegendes Vergehen hingestellt: „Der Mann wurde als Werkspion entlarvt und entlassen.“ Der Fall endete offensichtlich auch nicht in einer Anklage und Verurteilung dieses Chinesen als „Werkspion“, sondern vielmehr mit einer unfairen Entlassung des Mobbing-Opfers.
Die von den „Spiegel“-Autoren immer wieder skizzierte vermeintliche „Verhaltensmuster“ der chinesischen „Spione“ –„blieb gern am Wochenende am Arbeitsplatz“ - ist weder wirklich typisch noch gerecht für die unschuldigen und fleißigen chinesischen Praktikanten und Mitarbeiter. Ohne Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien können auch deutsche Interessen nicht dauerhaft bewahrt werden.
Im Namen der Pressefreiheit und der nationalen Sicherheit haben die Verantwortlichen von »Der Spiegel« keine Beachtung und Rücksicht auf die Würde der unschuldigen chinesischen Mitmenschen in Deutschland genommen. Mehrere Studenten und Touristen aus China wurden von »Der Spiegel« ungefragt als „gelbe Spione“ zur Schau gestellt: Fotos einiger chinesischen Studenten an der Chemnitzer Universität und Touristen aus China wurden einfach zu dem Artikel hinzugefügt, und mit Untertiteln versehen, die den Generalverdacht der Autoren gegen die nach Deutschland kommenden Chinesen illustrieren. Wenn die „Spiegel“-Verantwortlichen nicht gerade mit eindeutigem Tatverdacht gegen die auf den Fotos gezeigten Chinesen gehandelt haben sollten, sondern beliebig aus irgendeinem Fotoarchiv gegriffen hätten, dann muss jeder in Deutschland lebende Chinese seither sich fürchten, dass sein oder ihr Gesicht in der Öffentlichkeit auch mit solcher Diffamierung hingestellt werden könnte.
Menschenwürde darf nicht im Namen der Meinungs- und Pressefreiheit verdrängt werden. Zur Wahrung unserer Würde fordern wir hiermit von »Der Spiegel« und allen Verantwortlichen für das Titelblatt „Die gelben Spione“ und den Artikel „Prinzip Sandkorn“ wirkungsvolle Wiedergutmachung. Alle unwahren Behauptungen und Mutmaßungen gegen die hier lebenden chinesischen Studenten, Wissenschaftler, Angestellten und Unternehmer müssen sofort von »Der Spiegel« und allen verantwortlichen Redakteuren und Autoren zurückgenommen werden. »Der Spiegel« muss nicht nur ihre Entschuldigung und Rücknahmeerklärung mit unseren Gegendarstellungen in ihrer nächsten Ausgabe vom 19. Nov. 2007 veröffentlichen, sondern auch diese Wiedergutmachungswille ernsthaft auf ihrem Titelblatt deutlich erkenntlich machen. Als ein Teil der Wiedergutmachungsmaßnahmen muss „Der Spiegel“-Verlag und die Verantwortlichen für ihre würdeverletzende Tathandlung gegen alle in den Fotos des Artikels „Prinzip Sandkorn“ vorgekommenen Menschen aus China eine adäquate materielle Kompensation anbieten. Andernfalls behalten alle verletzten chinesischen Studenten, Wissenschaftler, Angestellten und Unternehmer in Deutschland ihr Recht vor, auch durch den Rechtsweg unsere Forderungen durchzusetzen und alle Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Hamburg, den 10. Nov. 2007
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Aktuelle Berichterstattung zum Fall bei Spiegelkritik.de




