Deshalb rief heute die Landestierschutzbeauftragte, Madeleine Martin, in Wiesbaden alle Städte und Gemeinden in Hessen auf, das Taubenproblem endlich tierschutzgerecht zu lösen:
„Tierschutz bezieht sich nicht nur auf Hunde, Katzen oder Tiere in der Landwirtschaft! Auch mit Stadttauben müssen wir ethisch vertretbar umgehen. Lösungsmöglichkeiten sind da - es fehlt alleine noch die flächendeckende Umsetzung.
Empfehlenswert und länger erfolgreich erprobt ist das von der Bundesarbeitsgruppe Stadttauben (BAG) erarbeitete ‚Konzept zur tierschutzgerechten Regulierung der Stadttaubenpopulation’, so die Landestierschutzbeauftragte.
Ziel hierbei ist ein gesunder, stadtverträglicher Taubenbestand. Unter stadtverträglich ist eine Population zu verstehen, die maximal 1 Prozent der Bevölkerungszahl der Kommune entspricht. Um dieses Ziel erreichen zu können, ist es erforderlich betreute künstliche Nistplätze wie Taubenschläge, Taubenhäuser oder Taubentürme und kontrollierte Futterplätze einzurichten. Auch müssen die Bürger umfassend informiert und beraten werden.
Bundesweit setzen inzwischen rund 40 deutsche Städte und Gemeinden, darunter auch Frankfurt und Wiesbaden, auf ein erfolgreiches, tierschutzgerechtes Geburtenkontroll-Konzept. Für die Städte und Gemeinden führt das zu folgendem Ergebnis:
· die Vermehrung der Tauben reduziert sich,
· die Verschmutzung in den Städten verringert sich, da bis zu 80 Prozent des Kotes in den Schlägen ausgeschieden werden
· der Gesundheitszustand der Tauben verbessert sich.
Zur weiteren Umsetzung des Konzeptes sei unbedingt die Zusammenarbeit mit Vertretern aus Kommunalverwaltung und -politik, aus örtlichen Tierschutzorganisationen, mit Haus- und Grundstücksbesitzern sowie mit Bürgern und Medien erforderlich, sagte die Tierschutzbeauftragte. Bei richtigem Management liefere das Konzept nachhaltigen Erfolg, reduziere deutlich Kosten durch verringerte Reinigungsarbeiten – und führe zu einem friedlichen Zusammenleben von Mensch und Tier, so Martin abschließend.
Zum Hintergrund:
Das „Konzept zur tierschutzgerechten Regulierung der Stadttaubenpopulation“ wurde von der Bundesarbeitsgruppe Stadttauben (BAG) entwickelt. Die Bundesarbeitsgruppe Stadttauben ist dem Bundesverband Menschen für Tierrechte angeschlossen. Ziel des Konzeptes ist ein gesunder, stadtverträglicher Taubenbestand.
Das Konzept funktioniert folgendermaßen: Die Tauben werden in unmittelbarer Nähe ihrer Standorte an Taubenschläge, Taubenhäuser oder Taubentürme gebunden. Dort finden sie Nistplätze und werden artgemäß gefüttert. Die Geburtenkontrolle erfolgt durch Austausch der Eier gegen Attrappen. So kann der Nachwuchs bis zu 100 Prozent verhindert werden. Mit Hilfe von artgerechtem Futter, sauberem Wasser (Tränkeautomaten) und gelegentlicher Desinfektion der Schläge wird die Population gesund gehalten. Ein Taubenschlag mit 20-25 qm Bodenfläche bietet 150 Tauben Platz.
Eine erste Städtebefragung im Sommer letzten Jahres bestätigt den Erfolg der Geburtenkontrolle bei Stadttauben. Befragt wurden 35 Städte und Gemeinden in acht Bundesländern. Darunter sind auch Städte, die das Konzept seit Jahren umsetzen und mehrere Schläge unterhalten sowie auch Städte und Gemeinden, die erst kürzlich angefangen haben.
Nähere Informationen und das ‚Konzept zur tierschutzgerechten Regulierung der Stadttaubenpopulation’ als Druckfassung sind erhältlich bei der Landestierschutzbeauftragten. Im Internet ist das Konzept abrufbar unter www.stadttauben.de




