Ansatzpunkte zur Durchsetzung des berechtigten Anspruchs auf Geschichtslosigkeit sind einmal mehr das Marken- und das Urheberrecht: „Aufgrund der Identität der Abbildungen auf der Website mit dem Logo der WKO und der Kampagne mit dem Slogan 'Geht's der Wirtschaft gut, geht's uns allen gut' besteht Verwechslungsgefahr mit der Original-Kampagne der Wirtschaftskammerorganisation, die von den Wirtschaftskammern Österreichs keinesfalls geduldet werden kann.“
Das WKO-Logo sei nämlich „eine registrierte Marke der Wirtschaftskammerorganisation (Nr. AT 213991).“ Darüber hinaus, so Leitl, handle es sich bei der Bildsatire „um einen Verstoß gegen das Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG), nämlich gegen die Bestimmungen betreffend Kennzeichenschutz und Irreführung. Gemäß §9 UWG sind Marken bei Verwechslungsgefahr gegen unbefugte Verwendung geschützt.“ Falls das noch nicht reicht, gibt es da außerdem das Urheberrecht: „Bei den Slogans 'Verstehen. Denken. Handeln.' und 'Geht's der Wirtschaft gut, geht's uns allen gut' handelt es sich um Slogans der WKO, die für Marketingzwecke bzw. Werbekampagnen entwickelt wurden und dem Urheberrechtsschutz unterliegen.“
Entgegen den sonstigen Gepflogenheiten der Wirtschaft bei dringenden Zensurbedürfnissen Markenschutzproblemen beließ es Leitl vorerst bei einem freundlich drohenden Brief




