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Satirefreiheit | 11.01.2008 | druckansicht

Kurt Beck und die Schwarze Sau

Hilfe von unerwarteter Seite für die Freiheit der Satire. In seinem Schuljungen-Streit mit Bayern-Manager Uli Hoeneß hat SPD-Chef Kurt Beck auch frischen Wind in die  Diskussion um die Satire- und Meinungsfreiheit gebracht. Hintergrund sind die herzhaften Kommentare, die der begeisterte Kaiserlautern-Fan bei den Spielen seines Vereins offenbar anhören darf.

So bekannte der Presseprecher der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei Walter Schumacher von der Ehrentribüne des Fußball-Bundesligisten würde der Schiedsrichter ab und an schon mal als „Schwarze Sau“ bezeichnet. Dies sei aber scherzhaft gemeint. Ein solch weitreichendes Humorverständnis hätte man nun vom Ministerpräsidenten aus der Karnevalshochburg Mainz allerdings nicht erwartet.

Umso erfrischender wie Beck damit auch die Freiheit der Satire verteidigt, etwa gegen das in diesem Zusammenhang immer wieder ins Feld geführte Persönlichkeitsrecht. Aus dem Bereich Fußball und Trinksport etwa dieser Beschluss des Kammergerichts Berlin (mit dem Bezug auf die einschlägigen Ausführungen des BverG), der später auch vom dortigen Landgericht bestätigt wurde.

Die Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Meinungsfreiheit hatte das Bundesverfassungsgereicht bereits 1995 in seinem „Soldaten sind Mörder“-Urteil vorgenommen (1 BvR 1476, 1980/91 und 102, 221/92):

„Desgleichen tritt bei herabsetzenden Äußerungen, die sich als Formalbeleidigung oder Schmähung darstellen, die Meinungsfreiheit regelmäßig hinter den Ehrenschutz zurück (vgl. BVerfGE 61, 1 [12]). Wegen seines die Meinungsfreiheit verdrängenden Effekts hat das Bundesverfassungsgericht den in der Fachgerichtsbarkeit entwickelten Begriff der Schmähkritik aber eng definiert. Danach macht auch eine überzogene oder gar ausfällige Kritik eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung. Hinzutreten muß vielmehr, daß bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Sie muß jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der persönlichen Herabsetzung bestehen (vgl. BVerfGE 82, 272 [283 f.]). Aus diesem Grund wird Schmähkritik bei Äußerungen in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage nur ausnahmsweise vorliegen und im übrigen eher auf die sogenannte Privatfehde beschränkt bleiben (vgl. BGH, NJW 1974, S. 1762).“

Der Verfassungsbeschwerde mehrerer Bürger, die zuvor wegen der Verwendung des „Soldaten sind Mörder“-Zitats verurteilt worden waren, gegen diese Urteile wurde damals nur äußerst knapp (5 zu 3 Stimmen) stattgegeben.

Umso erfreulicher, dass sich jetzt Kurt Beck für das auch mal derbe frei zu führende Wort stark zu machen scheint. Wir haben natürlich gleich mal in der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei nachgefragt, ob wir hier tatsächlich einen Freund der Satirefreiheit erkannt haben.

Inzwischen hat uns die Staatskanzlei geantwortet. Pressesprecher Walter Schumacher wies uns darauf hin, was wir schrieben, hätte er nie gesagt. Die von der „Schwarzen Sau“ gesäuberte, also korrekte Fassung von Spiegel Online sei vielmehr diese (SpOn hatte als erster über die Geschichte berichtet, zunächst allerdings mit „Schwarzer Sau“, diese Passagen dann aber entfernt). Wir bitten also unsere Leser, entsprechende Schweinereien in den obigen Ausführungen nicht ernst zu nehmen... Im übrigen, so der Pressesprecher, sei „Kurt Beck wirklich ein Freund der Satire und des Kabaretts, der auch gern Kabarettvorstellungen besucht. Und Fußballspiele.“ Na dann Helau!

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