Ausnahmen bestätigen die Regel – auch bei der körperlichen Unversehrtheit

Das neue Beschneidungsrecht ist verfassungskonform. Dies hat ein Schnelltest des Helgoländer Vorboten ergeben.
Vorgesehen ist, dass Jungen grundsätzlich auf elterlichen Wunsch hin am Penis verstümmelt werden dürfen, “wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird”. Eine Säuglingsbeschneidung in den ersten 6 Lebensmonaten dürfen nicht nur Ärzte vornehmen, sondern auch interessierte Laien und Religionsbeauftragte, “wenn sie dafür besonders ausgebildet sind und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind”.
“Solche Ausnahmeregelungen sind in Deutschland seit langem durch das Tierschutzgesetz erprobt”, resümiert Fred Steinhauer nach seinem Verfassungs-Check. “Wirbeltiere dürfen z.B. ohne Betäugung nicht verstümmelt werden – eigentlich – aber dann gibt es eine lange Latte mit Ausnahmen. Schweine dürfen betäubungslos kastriert werden, solange sie noch keine acht Tage alt sind, Rindern darf man die Eier bis zum Alter von drei Wochen ohne Narkose abreißen, und die Hörner dürfen bis zur fünften Woche nach der Geburt ausgebrannt werden.”
All solchen Ausnahmen sei gemein, dass sie keinerlei medizinische, ethische oder rechtsphilosophische Begründung haben, sondern nur gängig Praxis legalisieren sollen.
“Im Prinzip ist in Deutschland alles möglich”, so Experte Steinhauer, “Sie brauchen nur die richtige Etikette.

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